Das Klima auf North Island ist subtropisch mit minimalen Temperaturunterschieden. Gemäßigtes Klima mit kalten Wintern (Juni - September) und Schneefällen in den Höhenlagen auf South Island. Niederschläge ganzjährig, v.a. im Westen auf South Island.
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, der Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein (deutsche Staatsbürger sowie alle Reisende aus Ländern, die eine Botschaft ihres Landes in Neuseeland haben: mindestens 1 Monat über die Ausreise hinaus).
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen nicht verlängerbaren touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von maximal 90 Tagen (sofern nicht anders angegeben). Staatsangehörige von Visa-Waiver-Ländern müssen über eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) verfügen:
EU-Länder und Schweiz.
NZeTA: U.a. Staatsangehörige von EU-Ländern und der Schweiz sowie Passagiere von Kreuzfahrtschiffen benötigen ein ETA (Electronic Travel Authority), wenn sie erstmalig nach Neuseeland reisen. Die NZeTA muss mindestens 72 Stunden vor der Reise entweder über die New Zealand Immigration (Gebühr: 23 NZ$) oder über eine Mobile App (Gebühr: 17 NZ$) beantragt werden. Die Beantragung selbst dauert 5-10 Minuten. Das ETA hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und kann mehrmals genutzt werden. Hinweis: Für die Beantragung des NZeTAs muss der Reisepass genutzt werden, mit dem eingereist wird.
Zusammen mit der ETA-Gebühr wird zusätzlich eine Visitor Conservation and Tourism Levy (IVL) in Höhe von 100 NZ$ erhoben.
Deutschland
Deutsche Staatsbürger brauchen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten ein NZeTA.
Für längere Aufenthalte muss ein Besuchervisum beantragt werden. Türkische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sind von der Visumgebühr für ein Besuchervisum befreit (jedoch nicht von der Visumpflicht).
ETA (Electronic Travel Authority): 23 NZ$ online bzw. 17 NZ$ über die kostenlose App der New Zealand Immigration.
Besuchervisum: bei persönlicher Beantragung beim VAC in London: 208 £ (Deutsche)/ 47 £ (türkische Staatsangehörige); online: 441 NZ$ (Deutsche) / 100 NZ$ (türkische Staatsangehörige). Hinzu kommt die Bearbeitungsgebühr des Visumsproviders. VFS Global berechnet dafür 24 £.
Studenten- und Trainee Work Visum: 685 £ bei persönlicher Beantragung (für Deutsche und türkische Staatsangehörige) / 1.455 NZ$ (Deutsche und türkische Staatsangehörige) online.
Germany Working Holiday Visa: 770 NZ$ (Deutsche) online.
Turkey Working Holiday Visa: 770 NZ$ (türkische Staatsangehörige) online.
Österreich und die Schweiz
Schweizer und österreichische Staatsbürger brauchen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten ein NZeTA.
Für längere Aufenthalte muss ein Besuchervisum beantragt werden. Türkische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz oder in Österreich sind von der Visumgebühr für ein Besuchervisum befreit (jedoch nicht von der Visumpflicht).
ETA (Electronic Travel Authority): 17 NZ$ online bzw. 23 NZ$ über die kostenlose App der New Zealand Immigration.
Besuchervisum: 100 NZ$ (Österreicher) / 441 NZ$ (Schweizer) online; 47 £ (Österreicher) / 208 £ (Schweizer) persönlich/ Papierform.
Studenten- oder Traineevisum: 685 £ bei persönlicher Beantragung (für Schweizer und österreichische Staatsangehörige)1.455 NZ$ (Schweizer und Österreicher) online.
Austria Working Holiday Visa: 770 NZ$ online.
U.a. Besuchervisum, Transitvisum, Studenten- und Arbeitsvisum, Working Holiday Visum (nur für Personen, die zwischen 18 und 30 Jahre alt sind und die u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Für schweizer Bürger existiert ein Working Holiday Scheme derzeit noch nicht. Weitere Informationen von New Zealand Immigration.
Touristenvisum: in der Regel 3 Monate, maximal 9 Monate innerhalb einer 18-monatigen Frist. Transitvisum: 24 Std. NZeTA: 2 Jahre gültig.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss direkt von Neuseeland nach Australien weiterfliegen, über alle nötigen Reisedokumente (Visum!) und über reservierte Sitzplätze verfügen sowie den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Kein Transitvisum benötigen von der Visumpflicht befreite Reisende, die zur Gruppe der Visa-Waiver-Länder gehören sowie Staatsangehörige der Länder, die von der Visumpflicht für den Transit befreit sind.
Deutschland
Bei New Zealand Immigration online.
Junge deutsche Staatsbürger können Working Holiday Visa online beantragen.
Österreich
Junge österreichische Staatsbürger können Working Holiday Visa online beantragen.
Schweiz
Bei New Zealand Immigration online.
NZeTA:
(a) 1 aktuelles Passfoto, das den NZeTA-Foto-Anforderungen entspricht.
(b) gültigen Reisepass. Für die Beantragung des NZeTAs muss der Reisepass genutzt werden, mit dem eingereist wird.
(c) Gebühr.
(d) Kreditkarte.
(e) E-Mail-Adresse.
(f) Gebühr für International Visitor Conservation and Tourism Levy (IVL).
Einreisevisum:
(a) Antragsformular
(b) 2 aktuelle, farbige Passfotos (45 mm x 35 mm).
(c) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Gebühr (in bar oder per Verrechnungsscheck).
(e) Nachweis des bezahlten Rück- / Weiterflugtickets.
(f) Lebenslauf der letzten 5 Jahre mit Auflistung der Arbeitgeber.
(g) Nachweis ausreichender Geldmittel von 1.000 NZ$ oder 500 € pro Person pro Monat bzw. 400 NZ$ oder 200 € pro Person pro Monat, falls die Unterkunft schon bezahlt worden ist oder bei Verwandtenbesuch (in Form von Reiseschecks, Kreditbrief oder Kontoauszug).
(h) Ausreichend frankierter Einschreiben-Rückumschlag (DIN A5).
(i) Reisekrankenversicherung.
Zusätzlich müssen visumpflichtige Nationalitäten, die eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz haben (diese muss wie der Reisepass gültig sein), eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers oder der Universität einreichen, dass der Betreffende an seinen Arbeits- bzw. Studienplatz zurückkehren wird.
Für einige Dokumente wird eine beglaubigte Übersetzung in die englische Sprache benötigt.
Informationen von der Botschaft (s. Kontaktadressen) oder von der New Zealand Immigration.
In London dauert die Bearbeitung bis zu 34 Tage (für generell visumpflichtige Reisende wesentlich länger). Die Bearbeitung kann zurzeit bis zu acht Wochen dauern.
Working Holiday Visa: bis zu 49 Werktage
NZeTA: 10 Min. bis 72 Std.
Alle Besucher müssen über ausreichende Geldmittel für die Aufenthaltsdauer (1.000 NZ$/500 € pro Person pro Monat; 400NZ$/200 € pro Person pro Monat, falls die Unterkunft schon bezahlt worden ist oder bei Verwandtenbesuch) sowie über gültige Weiter- bzw. Rückreisedokumente verfügen.
(a) Rück-/Weiterreisetickets und -papiere.
(b) Ausreichende Geldmittel.
(c) Eine Zollerklärung kann an den Flughäfen Auckland, Christchurch und Wellington online abgebeben werden.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass (empfohlen).
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Achtung: Für Minderjährige bis 18 Jahren, die allein oder nur mit einem Elternteil reisen, muss eine beglaubigte Reisegenehmigung der Eltern oder des nicht mitreisenden Elternteils in englischer Sprache dem Antrag beigelegt/mitgeführt werden.
Es gelten sehr strenge Einfuhrbestimmungen für Haustiere, die bei Ankunft einer einmonatigen Quarantänepflicht unterliegen, wenn sie nicht aus einem tollwutfreien Land stammen. Vor der Abreise muss eine Genehmigung in Neuseeland beantragt werden. Genaue Informationen zu den Einfuhrbestimmungen erteilen das Land- und Forstwirtschaftsministerium (Ministry for Primary Industries).
American Pit Bull Terrier und die Züchtungen Brasilianischer Fila, Dogo Argentino, Japanischer Tosa und Perro de Presa Canario dürfen nicht nach Neuseeland verbracht werden.
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, der Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein (deutsche Staatsbürger sowie alle Reisende aus Ländern, die eine Botschaft ihres Landes in Neuseeland haben: mindestens 1 Monat über die Ausreise hinaus).
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen nicht verlängerbaren touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von maximal 90 Tagen (sofern nicht anders angegeben). Staatsangehörige von Visa-Waiver-Ländern müssen über eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) verfügen:
EU-Länder und Schweiz.
Stand - Thu, 19 Dec 2024 08:15:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Thu, 19 Dec 2024 08:36:26 +0100)
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen
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Bis zu den Angriffen mit Schusswaffen 2019 auf zwei Moscheen in Christchurch, die zahlreiche Todesopfer und Verletzte forderten, blieb Neuseeland von Terrorakten verschont.
Die Lage ist insgesamt ruhig.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen insbesondere in den an von Touristen sehr frequentierten Orten vor.
Fahrzeugaufbrüche auf unbewachten Parkplätzen in größeren Städten und Siedlungen sowie entlang von touristisch ausgebauten Routen wie z.B. der Coromandel-Halbinsel, dem Gebiet um Rotorua oder Queenstown sind keine Seltenheit.
Vereinzelt kam es in der Vergangenheit außerdem zu Überfällen auf Touristen, die per Anhalter unterwegs waren oder nachts außerhalb organisierter Campingplätze gezeltet bzw. geparkt hatten (freedom camping).
In Neuseeland ist von November bis April Wirbelsturmsaison. In dieser Zeit kann es vereinzelt zu tropischen Zyklonen und intensiven Regenfällen kommen und in der Folge zu Überschwemmungen und Verkehrsbeeinträchtigungen.
Neuseeland liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.
Seit dem Vulkanausbruch des Whakaari auf der Insel White Island 2019 bleibt die Insel bis auf weiteres gesperrt.
Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Neuseeland aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss auch in diesen Fällen gerechnet werden.
Starkregen und Schneeschmelzen können zu Überschwemmungen und Erdrutschen führen. Straßensperrungen nach Erdrutschen oder Unterspülungen kommen nicht selten vor und erfordern zum Teil weite Umwege.
Es herrscht Linksverkehr. Der Ausbau und Zustand der Straßen unterscheiden sich deutlich von den Verhältnissen in Mitteleuropa.
Mehrspurige Autobahnen und -straßen existieren nur auf wenigen, vergleichsweise kurzen Teilstrecken in den urbanen Großräumen Auckland (bis nach Hamilton), Wellington, Christchurch und Dunedin.
Der überwiegende Teil der Staats- und Landstraßen in Neuseeland ist einspurig, kurvenreich und eng; vereinzelt gibt es starke Steigungen und Gefälle. Nebenstraßen sind oft nicht durchgehend asphaltiert.
Die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Unter den Verunglückten befanden sich zunehmend junge Touristen.
Um die Zahl der Unfälle mit Beteiligung von ausländischen Fahrern zu senken, haben sich zahlreiche Fahrzeugverleiher einem selbstverpflichtenden Verhaltenskodex unterworfen. Ausländische Kunden werden vor Übernahme des Fahrzeugs nicht nur umfassend über die neuseeländischen Straßenverkehrsvorschriften informiert, sondern auch zum Stand ihrer Vorbereitung auf das Fahren in Neuseeland und zu ihrer Fahrerfahrung befragt. Der Verhaltenskodex sieht vor, dass die Vermietung in letzter Konsequenz ggf. verweigert werden kann.
Bei Wanderungen in der Wildnis drohen erhebliche Gefahren und Risiken, auch Anbieter von Touren und Extremsportarten haben nicht immer Ausrüstungen mit hohen Sicherheitsstandards.
Ausländische Führerscheine werden für einen Zeitraum von längstens einem Jahr ab Einreise anerkannt, müssen aber mit einer beglaubigten Übersetzung in englischer Sprache mitgeführt werden.
Ein internationaler Führerschein ist nicht zwingend notwendig, wird jedoch in Verbindung mit dem nationalen Führerschein als Übersetzung anerkannt.
Weitere Informationen, sowie Adressen anerkannter Übersetzungsmöglichkeiten, finden Sie bei der neuseeländischen Verkehrsbehörde.
Das Sammeln von Pflanzen und das Fangen von Tieren sowie die Ausfuhr von Pflanzen und Tieren ohne erforderliche Genehmigung stehen in Neuseeland unter Strafe; auch der Versuch ist strafbar.
Verstöße werden hart geahndet, auch bei Ersttätern sind Haftstrafen von mehreren Monaten die Regel, nicht selten in Kombination mit Geldstrafen in Höhe von mehreren Tausend NZD.
Diese Bestimmungen gelten nicht nur für akut vom Aussterben bedrohte Arten, sondern auch für alle von der Naturschutzbehörde als gefährdet eingestuften Arten. Dazu zählen u. a. Geckos, Papageienvögel (Kaka, Parakeet) und Orchideen.
Der Besitz sowie die Ein- und Ausfuhr von Drogen werden mit empfindlichen Strafen geahndet.
Landeswährung ist der Neuseeland-Dollar (NZD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nahezu überall möglich.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens einen Monat über den vorgesehenen Aufenthaltszeitraum hinaus gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu drei Monaten als Tourist oder Geschäftsreisender kein Visum, müssen jedoch im Besitz eines Rück- oder Weiterflugtickets sein und auf Verlangen der Einreisebehörde den Nachweis über genügend Mittel zur Finanzierung des Aufenthalts vorlegen können. Sie benötigen weiterhin eine elektronische Einreisegenehmigung NZeTA.
Die elektronische Einreisegenehmigung NZeTA ist online oder auf mobilen Geräten über die NZeTA-App zu beantragen und auch für einen Aufenthalt im Transitbereich erforderlich.
Die NZeTA-Beantragung ist gebührenpflichtig (23 NZD bei Online-Registrierung und 17 NZD bei Registrierung über eine mobile App).
Zusätzlich wird bei Registrierung auch eine Tourismussteuer verlangt, die für eine nachhaltigere Tourismusindustrie in Infrastruktur- und Umweltschutzprojekte fließen soll.
Die einmal erteilte NZeTA gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren.
Die zuständige New Zealand Immigration empfiehlt, den Antrag nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.
Für andere Aufenthaltszwecke, u. a. für jede Form der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, oder für längere Aufenthalte ist ein Visum erforderlich. Weitere Informationen bietet die neuseeländische Einwanderungsbehörde.
Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters verreisen, müssen auch eine Einverständniserklärung zur Reise (in englischer Sprache) mitführen.
Neuseeland hat außerordentlich strenge Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel und andere pflanzliche und tierische Produkte, die ein Risiko für die Flora und Fauna des Landes darstellen könnten. Reisende sind verpflichtet, bei der Einreise als Risiko in Frage kommende Produkte bzw. Gegenstände zu deklarieren. Dazu zählen unter anderem:
Diese Liste ist nicht abschließend; ausführliche Informationen sind dem Internetauftritt des Quarantäne-Dienstes des Ministeriums für Primärindustrien zu entnehmen.
Beachten Sie, dass selbst das versehentliche Mitführen von Reiseproviant, z. B. ein einziger im Handgepäck vergessener, nicht-deklarierter Apfel, zu einer sofort fälligen, substanziellen Geldstrafe führen kann.
Bei Ankunft in Neuseeland muss mit eingehenden Kontrollen, wie zum Beispiel einer Durchsuchung des Gepäcks mit Spürhunden, gerechnet werden. Verstöße gegen die Einfuhrbestimmungen werden unnachgiebig mit Geld- (in der Regel mindestens 400 NZD) und ggf. auch Haftstrafen oder Ausweisung geahndet.
Auch Laptops oder andere elektronische Datenträger dürfen vom neuseeländischen Zoll nach dem Customs and Excise Act 2018 zur Verhinderung von Straftaten durchsucht werden. Auch die Herausgabe des Passworts kann hierzu verlangt werden. Bei Verweigerung drohen Geldstrafen von bis zu 5.000 NZD.
Die Zollfreimengen für Genussmittel im Reiseverkehr belaufen sich für Personen über 17 Jahren auf maximal 4,5 Liter Wein oder Bier und höchstens drei Flaschen Spirituosen zu je maximal 1,125 Liter sowie höchstens 50 Zigaretten oder 50 Gramm Tabak bzw. Zigarren (oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren bis maximal 50 Gramm). Andere Waren dürfen bis zu einem Gesamtwert von 700 NZD je Reisendem eingeführt werden. Ausführliche Informationen finden Sie beim neuseeländischen Zoll.
Einfuhrverbote bzw. -beschränkungen bestehen u.a. für Waffen, wie auch für bestimmte Arten von Messern. Weitere Informationen hält die neuseeländische Polizei bereit. Bei Ein- und Ausreise sind mitgeführte Bargeldbeträge (einschließlich Schecks, Reiseschecks, Geld- oder Postanweisungen, Wechsel und andere übertragbare Inhaberpapiere) anzuzeigen, soweit ihr Gesamtwert 10.000 NZD beträgt oder übersteigt.
Die Einfuhr von Hunden und Hauskatzen ist grundsätzlich zulässig, erfordert jedoch die Beachtung zahlreicher, detaillierter Vorschriften und (mit Ausnahme von Einfuhren aus Australien) eine mindestens zehntägige Quarantäne.
Bei Einfuhr von Zierfischen sind weitere Vorschriften zu beachten. Die Einfuhr von anderen Haustieren ist mit Ausnahmen von Kaninchen und Meerschweinchen aus Australien (und nur aus Australien) und Chinchillas aus Großbritannien (und nur aus Großbritannien) verboten. Weitere Informationen erteilt das Ministry for Primary Industries.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Das Gesundheitssystem in Neuseeland ist gut ausgebaut. Da es in Neuseeland nicht alle in Deutschland erhältliche Medikamente gibt, empfiehlt es sich, dringend benötigte Medikamente mitzubringen. Alle Medikamente müssen auf dem Einreiseformular (Arrival Card) angeben werden und entsprechende ärztliche Rezepte und Originalpackungen sind mitzuführen (dies gilt v.a. für Medikamente, die Narkotika oder deren Auszüge enthalten (auch z.B. Ephedrin oder Pseudoephedrin, häufig in Erkältungsmitteln).
Im Krankheitsfall muss zunächst ein Allgemeinarzt (General Practitioner, GP) aufgesucht werden, der dann erforderlichenfalls die Überweisung an einen Facharzt veranlasst.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Wellington.
Neuseeland liegt 1930 km südöstlich von Australien und besteht aus zwei Hauptinseln: der 114.470 qkm großen North Island und der 150.660 qkm umfassenden South Island, die durch die Cook Strait voneinander getrennt sind. Stewart Island (1750 qkm) liegt südlich der South Island, die Chatham Islands liegen 675 km südöstlich der North Island.
Zwei Drittel des Landes sind gebirgig; Flüsse, tiefe Bergseen und dichte Regenwälder (Bush genannt) prägen das Landschaftsbild. Auckland liegt auf einer Halbinsel im Norden der North Island. Auf dieser Insel überwiegt fruchtbares Hügelland, das in der Inselmitte zu einem Gebirge von bis zu 2796 m Höhe ansteigt. Sie hat vulkanischen Charakter und besitzt zahlreiche tätige Vulkane, heiße Thermalquellen und Geysire. Besonders die Umgebung von Rotorua, 240 km südlich von Auckland, ist durch Geysire, kochende Schlammtümpel, heiße Mineralquellen, Terrassen aus Kieselerde und zischende Fumarole (vulkanischer Gasdampf) zu einer weltberühmten Touristenattraktion geworden. Etwa ein Drittel der Bevölkerung lebt auf der größeren South Island. Die Insel wird von den Southern Alps durchzogen, deren höchste Erhebung der Mount Cook (3754 m) ist.
Neuseeland hat drei Außengebiete mit innerer Autonomie: die Cook-Inseln liegen etwa 3500 km nordöstlich von Neuseeland; Niue liegt 920 km westlich der Cook-Inseln; und die drei Atolle von Tokelau liegen 960 km nordwestlich von Niue. Die Ross Dependency, ein Hoheitsgebiet in der Antarktis, umfasst über 700.000 qkm.
Parlamentarische Monarchie (im Commonwealth) seit 1907. Verfassung des Constitution Act seit 1987. Einkammerparlament mit 120 Mitgliedern. Unabhängig de facto seit 1907, nominell seit 1931.
König Charles III., seit 2022, vertreten durch Generalgouverneurin Dame Cindy Kiro, seit Oktober 2021.
Christopher Luxon, seit November 2023.
230 V, 50 Hz. Flache 3-polige Stecker und 2-polige Stecker. Adapter erforderlich.
Neuseeland ist ein Land von atemberaubender Schönheit: Schroffe Steilküsten, goldgelbe Strände, üppige Regenwälder, schneebedeckte Berge, vulkanisch-heiße Gewässer, Flüsse, in denen sich Regebogenforellen tummeln und große Gletscherseen machen Neuseeland zu einem der vielgestaltigsten Länder der Welt. Es bildete eine unvergessliche Filmkulisse für die Trilogie „Der Herr der Ringe“.
Kombiniert man die Landschaft Neuseelands mit der lebendigen Maori-Kultur, den dynamischen, weltoffenen Großstädten, traditionellen Kleinstädten und freundlichen Einwohnern, resultiert daraus eine faszinierende Reisedestination.
Neuseeland ist auf dem Gebiet des Ökotourismus eines der führenden Länder der Welt und hat sich zu einem der saubersten und umweltfreundlichsten Reiseländer entwickelt. Die Tier- und Pflanzenwelt ist mannigfaltig und zum Teil einzigartig, z.B. die scheuen Kiwis, die neuseeländischen Seebären, die Gelbaugenpinguine, die neuseeländische Seelöwen sowie Delfine und Wale.
Weitere Attraktionen sind der renommierte neuseeländische Wein, die wunderbare Küche, die stimmungsvollen Strände, Nationalparks und alpinen Wanderwege, nicht zu vergessen das Bungee-Jumping und andere Abenteuersportarten.
Neuseelands nationale Fluggesellschaft heißt Air New Zealand (NZ).
Neuseelandreisende haben von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus die Wahl zwischen der kürzeren Ostroute über Asien (Singapur, Bangkok) und der längeren West-Route über Nordamerika (Los Angeles, San Francisco).
Beliebte Verbindungen nach Neuseeland sind mit Lufthansa (LH) nonstop nach Los Angeles oder San Francisco. Von dort weiter mit Air New Zealand (NZ) direkt nach Auckland oder Christchurch oder via Fidschi, Samoa, Tonga, Tahiti oder die Cook Inseln nach Neuseeland.
Air New Zealand (NZ) und Singapore Airlines (SQ) bieten Codeshareflüge von Frankfurt/M., Düsseldorf, München und Zürich über Singapur nach Auckland und Christchurch an.
Im Codeshare mit Cathay Pacific Airways (CS) fliegen Lufthansa (LH) ab Frankfurt/M. und München, Swiss (LX) ab Zürich und Austrian (OS) ab Wien via Hongkong nach Auckland.
Malaysia Airlines (MH) verbindet Frankfurt/M. via London und Kuala Lumpur mit Auckland.
Emirates (EK) fliegt ab Düsseldorf, Frankfurt/M. und München via Dubai und Sydney nach Christchurch.
Frankfurt/M. - Auckland: ab 23 Std. 55 Min.; Zürich - Auckland: ab 24 Std.; Wien - Auckland: ab 23 Std. 35 Min. (jeweils mit Zwischenstopps).
Die Flughafengebühren sind bereits im Ticketpreis enthalten.
Maut: Die wenigen mautpflichtigen Strecken Neuseelands befinden sich auf dem SH 1 (Auckland Northern Gateway, Länge: 7,5 km) und dem SH 2 (Tauranga Eastern Link, Länge: 15 km und Takitimu Drive, Länge: 5 km). Die Maut kann an ausgewählten Tankstellen in bar oder mit Kreditkarte bezahlt werden. Weitere Informationen bei NZ Transport Agency.
Unterlagen: Es ist entweder eine beglaubigte englische Übersetzung des nationalen Führerscheins oder zusätzlich zum nationalen der Internationale Führerschein mitzuführen.
Die Hafenstädte Auckland, Wellington, Lyttleton, Dunedin, Picton und Opua werden von Reedereien aus den USA und Europa angelaufen.
Kreuzfahrtanbieter wie Holland America Line, Costa, Cunard und Princess Cruises haben Neuseeland in ihrem Reiseangebot.
Air New Zealand (NZ) und die Qantas-Tochtergesellschaft Jetstar Airways (JQ) fliegen eine Vielzahl an Flughäfen des Landes an.
Die Fluggesellschaften Mount Cook Airline und Air Nelson, sind Tochterfirmen von Air New Zealand (NZ) und zusammen als Air New Zealand Link bekannt. Sie fliegen weitere Inlandflughäfen auf beiden Inseln an.
Auch Sounds Air (S8) bietet Inlandflüge an.
Air Chathams ist eine neuseeländische Regionalfluggesellschaft, die hauptsächlich die Chatham Islands und Pitt Island bedient.
Neuseeland besitzt sowohl auf der Nord- als auch auf der Südinsel ein gut ausgebautes Straßennetz von ca. 93.000 km. State Highways (SH) verbinden die meisten Orte des Landes.
Maut: Die wenigen mautpflichtigen Strecken Neuseelands befinden sich auf dem SH 1 (Auckland Northern Gateway, Länge: 7,5 km) und dem SH 2 (Tauranga Eastern Link, Länge: 15 km und Takitimu Drive, Länge: 5 km). Die Maut kann an ausgewählten Tankstellen in bar oder mit Kreditkarte bezahlt werden. Weitere Informationen bei NZ Transport Agency.
Tankstellen: Das neuseeländische Tankstellennetz ist flächendeckend.
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Das Straßennetz ist in gutem Zustand und wird regelmäßig gewartet. Ca. zwei Drittel des gesamten Netzes sind asphaltiert. In abgelegeneren Gegenden gibt es auch unbefestigte Straßen, für die ein Wagen mit Allradantrieb zu empfehlen ist.
Die neuseeländischen State Highways (SH) sind im Gegensatz zu unseren Autobahnen oft nur zweispurige Straßen, die in regelmäßigen Abständen Überholspuren besitzen (Kennzeichnung weiße Schrift auf rotem Grund).
Mietwagen sind bei internationalen und regionalen Autovermietern in fast allen Ortschaften erhältlich.
Fahrer müssen mindestens 20 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und den Führerschein seit mindestens einem Jahr besitzen; unter 25 Jahren wird vor Ort oft eine Jungfahrergebühr erhoben.
Taxis mit Taxametern stehen überall zur Verfügung.
In größeren Orten können Fahrräder und Roller angemietet werden. Auch geführte Fahrradtouren mit Gepäcktransport werden angeboten.
Das Busunternehmen InterCity Coachlines betreibt regelmäßige Busverbindungen im ganzen Land. Regionale Buslinien verbinden fast alle Landesteile. Platzreservierung wird empfohlen.
Verkehrsbestimmungen:
- Linksverkehr;
- rechts vor links an Kreuzungen;
- Anschnallpflicht;
- Alkoholbluttest: 0,5 ‰; unter 20 Jahren: 0,0 ‰; Alkohol-Atemtest: 0,25 mg/L Atemluft.;
- Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h;
- außerorts: 100 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Neuseeland akzeptiert ausländische, gültige nationale Führerscheine maximal 1 Jahr ab Einreise, wenn diese auf Englisch ausgestellt sind oder wenn eine amtlich beglaubigte englische Übersetzung beigelegt wird. An Stelle einer amtlich beglaubigten englischen Übersetzung akzeptiert Neuseeland Internationale Führerscheine aus Ländern, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1969 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben wie z.B. Deutschland, Österreich und die Schweiz.
In fast allen Städten gibt es ausgezeichnete Linienbusnetze.
In Wellington fahren Oberleitungsbusse und eine Straßenbahn. Der Stadtkern kann auch sehr gut zu Fuß erkundet werden.
Im gesamten Stadtgebiet von Auckland gibt es regelmäßige Busverbindungen. Züge von Transdev Auckland bedienen den Stadt- und Vorortverkehr. Fähren verbinden das Stadtzentrum, das Nordufer und den Osten miteinander und laufen die Inseln um Auckland an.
Der Bahnverkehr wird in Neuseeland sowohl von staatlichen als auch von privaten Unternehmen betrieben. Das größte neuseeländische Bahnunternehmen ist Kiwi Rail. Außerdem gibt es Rail New Zealand.
Züge von Kiwi Rail und Rail New Zealand befahren landschaftlich besonders reizvolle Strecken:
- Der Northern Explorer fährt von Auckland nach Wellington über Palmerston Nord, Ohakune, den Tongariro National Park und Hamilton.
- Der TranzAlpine verkehrt zwischen Christchurch und Greymouth.
Weitere Informationen sind bei den Fremdenverkehrsämtern (s. Adressen) erhältlich.
Nord- und Südinsel sind mit modernen Passagier- und Autofähren verbunden, die zwischen Wellington und Picton über die Cook-Meerenge verkehren (Fahrtzeit: ca. 3 Std. 30 Min.).
Interislander-Fähren verkehren ganzjährig, mehrmals täglich zwischen Wellington und Picton und haben Anschluss an die Bahnlinien der beiden Inseln. Reservierungen sind empfehlenswert, insbesondere für die Autofähren.
Bluebridge-Fähren verbinden ebenfalls mehrmals täglich Wellington und Picton.
Weitere Informationen sind von Tourism New Zealand (s. Adressen) erhältlich.
Die Gesundheitsfürsorge in Neuseeland ist gut. Medizinische und zahnärztliche Behandlungen sind für ausländische Besucher kostenpflichtig.
Es ist empfohlen, dringend benötigte Medikamente mitzubringen. Hierbei ist zu beachten, dass bei Medikamenten, die Narkotika enthalten, die entsprechenden Rezepte bzw. Originalverpackungen mitgeführt werden müssen (Zollvorschrift).
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird empfohlen. Im Krankheitsfall muss zunächst ein Allgemeinarzt (General Practioner) aufgesucht werden, der dann ggf. die Überweisung an einen Facharzt veranlasst.
[1] Trinkwasser birgt keine Gefahren. Milch ist pasteurisiert und kann, ebenso wie einheimische Milchprodukte, Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse, unbesorgt verzehrt werden.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Die UV-Strahlung in Neuseeland ist sehr hoch und kann zu Hautschäden führen. Sonnenschutz durch hautbedeckende Kleidung und Sonnenschutzmittel (LSF > 20) ist daher unbedingt erforderlich.
HIV/Aids kommt vor und ist grundsätzlich eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Für Langzeitaufenthalte wird ein Gesundheitszeugnis ("Health Certificate") sowie ein HIV-Test in englischer Sprache verlangt.
1 Neuseeländischer Dollar = 100 Cents. Währungskürzel: NZ$, NZD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10 und 5 NZ$. Münzen sind im Wert von 2 und 1 NZ$ sowie 50, 20 und 10 Cents im Umlauf.
American Express, Diners Club, Mastercard und Visa werden fast überall akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Girocard
Geldautomaten (ATM) sind überall zu finden und können mancherorts mit der Girocard mit Maestro-Zeichen und mit gängigen Kreditkarten überall genutzt werden. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks sollten in US-Dollar oder Euro ausgestellt sein. Sie werden in Neuseeland in den Städten in einigen Banken und Wechselstuben akzeptiert.
Mo-Fr 09.30-16.30 Uhr.
Keine Beschränkungen, es besteht jedoch Deklarationspflicht (Border Cash Report) für die Ein- und Ausfuhr von Beträgen (einschl. Schecks und Wertpapieren) ab einem Gegenwert von 10.000 NZ$.
Fremdwährungen können überall in Neuseeland gewechselt werden, wobei Banken meist den besseren Kurs anbieten.
Offizielle Amtssprachen sind Englisch, Maori und die Neuseeländische Gebärdensprache.
Jede Region hat zusätzlich noch ihren eigenen Landesfeiertag.
Folgende Artikel können zollfrei nach Neuseeland eingeführt werden:
Schusswaffen dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der Polizeibehörden eingeführt werden.
Achtung: Campingausrüstungen müssen deklariert werden. Bei Ankunft erfolgt eine genaue Untersuchung der Gegenstände. An Wanderschuhen darf z.B. keine Erde haften.
Hinweis: Elektronische Datenträger dürfen von Zollbeamten durchsucht werden. Besitzer der Geräte müssen ggf. Passwörter herausgeben.
Eine Zollerklärung kann auch online abgegeben werden.
Lebensmittel (zum Beispiel Fleisch, Früchte, Honig), Pflanzen (auch Holz und Stroh) und Tiere sowie Pflanzen- und Tierprodukte.
Weitere Informationen sind vom neuseeländischen Zoll erhältlich.
Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl ist 0064.
4G- und 5G-Mobilfunknetz. Netzbetreiber sind u.a. Vodafone New Zealand, 2degrees und Spark. Sehr gute Netzabdeckung bis auf entlegene Gegenden in den Bergen. Roaming-Abkommen bestehen. Mobiltelefone können auch gemietet werden. Oft lohnt sich der Erwerb einer lokalen eSIM-Karte für Touristen oder einer New Zealand Travel SIM-Karte. Es gibt Mobiltelefongeschäfte auf allen Flughäfen.
Öffentlich und kostenlos zugängliche WiFi-Hotspots stehen nur in den großen Metropolen. Kostenloses WLAN bieten viele Hotels und Jugendherbergen, alle Bibliotheken, einige Fremdenverkehrsämter und zahlreiche Restaurants und Cafés.
Post nach Europa ist 4-8 Tage unterwegs, postlagernde Sendungen sind möglich. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender können in Neuseeland über das Internet empfangen werden.
Geschnitzte Schmuckstücke aus Greenstone (einer Art Jade) und Paua-Muscheln (die in allen Farben des Regenbogens schimmern), Tiki (Maori-Talisman aus Greenstone), Einlegeholzschnitzereien aus Paua-Muscheln, Pullover und Decken aus Schurwolle und Lederwaren.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Sa 09.00-17.00 Uhr, in Urlaubsorten oft länger. Zahlreiche Geschäfte sind Do und Fr bis 21.00 Uhr geöffnet, Einkaufszentren auch So 10.00-13.00 Uhr.
Neuseeländisches Lamm-, Rind- und Schweinefleisch genießt weltweit einen ausgezeichneten Ruf. Die Kumara, eine Süßkartoffel, schmeckt ausgezeichnet. Einheimische Fischarten wie Snapper, Grouper und John Dory sowie Forellen, junge Sprotten, Austern, Flusskrebse und Jakobsmuscheln werden je nach Saison angeboten. Geflügelgerichte sind durchaus empfehlenswert. Eine beliebte Nachspeise ist Pavlova, ein mit Früchten und Schlagsahne gefüllter Baiserboden. Besondere Picknick- und Grillplätze sind fast überall zu finden. In vielen Restaurants, die keine Schankkonzession haben, kann man seine eigenen alkoholischen Getränke mitbringen (»BYO« - »Bring your own«).
Getränke: Zahlreiche neuseeländische Weine und Biersorten haben internationale Auszeichnungen gewonnen. Einige Hotelbars stehen nur Gästen zur Verfügung, und es geht sehr förmlich zu. Alkohol darf nur an Personen über 18 Jahren verkauft werden. Schankstunden sind regional verschieden, i. Allg. jedoch 11.00-23.00 Uhr (außer So).
53,5 % Christen (Anglikaner 14,9 %, Katholiken 12,4 %, Presbyterianer 10,9 %, Methodisten 2,9 %, Pfingstler 1,7 %, Baptisten 1,3 % und andere Christen 9,4 %) und andere.
Kleidung: Legere Bekleidung wird überall akzeptiert.
Umgangsformen: Neuseeländer sind sehr gelassen, offen und gastfreundlich, man redet sich schnell mit dem Vornamen an.
Rauchen ist in Kneipen, Restaurants und in anderen öffentlichen Gebäuden verboten. Einige Gaststätten verfügen über Terrassen und Balkone, auf denen geraucht werden darf.
Trinkgeld wird nicht erwartet. Bedienungsgeld und Steuern sind nicht in Hotel- und Restaurantrechnungen enthalten.
+64
270534
4.822.233
17.3 per sq km (UN estimate 2016).
2020
No
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