Kontinentalklima mit heißen Sommern und kalten Wintern im Osten und Südosten, im Nordwesten Alpenklima, im Küstengebiet Mittelmeerklima. Die beste Reisezeit beginnt für Badeurlauber an der Adriaküste im Juni und endet im September. Die mittleren Landesteile und den Norden bereist man am besten von Mai und bis September. Wintersportler finden in den Alpen von Dezember bis April meist die besten Bedingungen vor.
[1] U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Außerdem dürfen die Reisepässe von Nicht-EU-Bürgern nicht älter als zehn Jahre sein. Nicht-EU-Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in einem EU-Land haben, müssen zusätzlich eine gültige Aufenthaltsberechtigung für dieses EU-Land vorlegen. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Slowenien ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr, ein Ausweisdokument ist jedoch mitzuführen.
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Hinweis: In Slowenien besteht Ausweispflicht.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland besitzen.
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.
Einreise- (Kurzzeit- und Langzeitvisum), Transitvisum, Flughafentransitvisum.
Kurzzeitvisum: 6 Monate für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Langzeitvisum: Aufenthalte über 90 Tage. Transitvisum: 5 Tage.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land mit dem selben oder dem nächsten Flugzeug in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterreisen, über gültige Weiterreisepapiere verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers.
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passfotos.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular (downloadbar auf der Internetseite des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten der Republik Slowenien.
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
Für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten benötigen EU-Bürger eine Aufenthaltsregistrierung.
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen, mindestens über 70 € pro Erwachsenen und Tag. Ausgenommen sind u. a. Staatsbürger der EU-Länder und der Schweiz.
Visumpflichtige Reisende müssen sich innerhalb von 3 Tagen polizeilich melden. Individualreisende, die bei Verwandten oder Freunden übernachten, müssen sich innerhalb von 72 Stunden nach Ankunft polizeilich melden. Die Abmeldung muss vor der Abreise erfolgen. Für ausländische Touristen, die in einem Hotel, in einer Pension oder auf einem Campingplatz untergebracht sind, übernimmt die jeweilige Herberge die polizeiliche Anmeldung. EU-Bürger und Schweizer müssen sich nur dann rechtzeitigt registrieren lassen, wenn sie einen Aufenthalt von über 3 Monaten planen.
Ausreichende Geldmittel (ausgenommen sind u. a. Staatsbürger der EU-Länder und der Schweiz).
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Es wird empfohlen, allein reisenden Minderjährigen eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten mitzugeben. Die zuständigen diplomatischen Vertretungen geben Auskunft zu den besonderen Formvorschriften für diese elterlichen Vollmachten.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Außerdem dürfen die Reisepässe von Nicht-EU-Bürgern nicht älter als zehn Jahre sein. Nicht-EU-Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in einem EU-Land haben, müssen zusätzlich eine gültige Aufenthaltsberechtigung für dieses EU-Land vorlegen. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland besitzen.
Stand - Mon, 10 Feb 2025 12:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Mon, 10 Feb 2025 12:12:29 +0100)
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In den Urlaubsgebieten Sloweniens kommt es bisweilen zu Fällen von Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen, Autoaufbrüchen und Eigentumsdelikten. Beim Anhalten an Autobahnraststätten besteht zuweilen die Gefahr von Überfällen. Gewaltdelikte sind ansonsten sehr selten.
Vereinzelt gibt es Berichte gestohlener Kfz-Kennzeichen. Fahrzeuge ohne Kennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nicht bewegt werden, sodass im Fall eines Diebstahls Anzeige bei der Polizei zu erstatten ist und mit dem Polizeiprotokoll und den Fahrzeugpapieren bei der Zulassungsstelle in Deutschland ggf. durch einen Bevollmächtigten ein Ersatzkennzeichen beschafft werden muss.
Zudem sind Fälle bekannt, in denen bei Autopannen überhöhte Abschleppgebühren verlangt und teils unnötige oder mangelhaft ausgeführte Werkstattleistungen durchgeführt wurden.
Im Westen und Nordwesten herrscht alpines, im Norden und Osten kontinentales sowie an der Adriaküste mediterranes Klima.
In den Bergregionen Sloweniens ereignen sich häufig plötzliche Wetterumschwünge, die eine Gefahr für alpine Wandernde bedeuten.
In den Sommermonaten kommt es in Slowenien teilweise zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur, auch in Tourismusgebieten, muss in diesen Fällen gerechnet werden.
Slowenien liegt in einer seismisch leicht aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Slowenien führt seit 2023 Grenzkontrollen an der slowenisch-kroatischen und an der slowenisch-ungarischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen.
Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch Pässe oder Personalausweise auszuweisen; Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht. Es droht ein Bußgeld oder die Festnahme zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen.
Beihilfe zu illegaler Ein- und Durchreise ist in Slowenien mit hohen Haft- und Geldstrafen belegt. Bei Mitnahme unbekannter Personen wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.
Es gibt Eisenbahn- und Busverbindungen; das Autobahn- und Schnellstraßennetz ist gut ausgebaut.
In Slowenien muss ganztägig mit Abblendlicht gefahren werden.
Vom 15. November bis zum 15. März besteht für alle Fahrzeuge Winterreifenpflicht. Bei Fahrten mit Sommerreifen im genannten Zeitraum müssen Schneeketten mitgeführt werden. Weitere Informationen bieten der slowenische Automobilverband AMZS und die Autobahngesellschaft DARS.
Es gilt eine Vignettenpflicht auf Autobahnen, die durch eine grüne Beschilderung angezeigt wird. Sie gilt auch auf (leicht zu übersehenden) blau markierten Fernstraßen. Die Vignettenpflicht lässt sich durch Umfahren der Autobahn somit nicht in jedem Fall umgehen.
Eine Übersicht aller Vignettenarten und der fahrzeugabhängigen Preisstaffelung sowie weitere, ausführliche Informationen bietet die Straßenverkehrsgesellschaft DARS.
Alle Vignetten werden elektronisch ausgestellt und können online bezogen werden. Vom Kauf bei nicht lizensierten Drittanbietern wird abgeraten.
Nach dem Vignetten-Kauf muss die Kaufbestätigung bis zum Ablauf der Vignette aufbewahrt und mitgeführt werden.
Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t muss die Straßennutzungsgebühr durch Erwerb und mit Hilfe eines DarsGo-Geräts entrichtet werden. Das Erfüllen der e-Vignettenpflicht wird engmaschig überwacht.
Bußgelder sind hoch und werden z. B. bei Geschwindigkeitsübertretungen, fehlender e-Vignette sowie für das Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss strikt durchgesetzt. Ausländische Personen sind zur sofortigen Begleichung gezwungen. Die zeitweilige Entziehung von Ausweisdokumenten (auch des Führerscheins) und im äußersten Fall auch die Beschlagnahmung des Fahrzeugs und vorübergehender Polizeigewahrsam drohen. Wird das Bußgeld innerhalb von acht Tagen bezahlt, reduziert es sich nach slowenischer Gesetzgebung um die Hälfte.
Der deutsche Führerschein wird in Slowenien anerkannt.
In Slowenien gilt die Ehe für alle (seit 2023), d.h. die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare.
Das Leben der LGBTIQ-Community konzentriert sich insbesondere auf die Hauptstadt Ljubljana. Hier aber auch in den anderen Teilen des Landes respektiert die Gesellschaft die Mitglieder der LGBTIQ-Community ganz überwiegend.
Das Rauchen in Fahrzeugen ist verboten, wenn sich Personen unter 18 Jahren im Fahrzeug aufhalten.
Besitz und Konsum geringer Mengen des Betäubungsmittels Cannabis sind in Slowenien zwar entkriminalisiert, aber nicht legalisiert. Personen, die mit Cannabis angetroffen werden, erhalten ein Bußgeld; außerdem wird das Cannabis eingezogen.
Dies gilt auch für Personen, die medizinisches Cannabis im Rahmen einer ärztlichen Behandlung mit sich führen, hierüber in Besitz einer Bescheinigung nach §75 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) sind und sich – ggf. auch nur vorübergehend – in Slowenien aufhalten.
Landeswährung ist der Euro (EUR). Abhebungen an Geldautomaten und die Bezahlung mit Debit- (Girocard) und Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Anmerkungen:
Slowenien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Bei einem Aufenthalt in Slowenien müssen deutsche Staatsangehörige in der Lage sein, sich durch einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Pass; Personalausweis) zur Person ausweisen zu können. Kann die Identität einer Person gegenüber der slowenischen Polizei nicht durch ein Reisedokument nachgewiesen werden, droht ein hohes Bußgeld.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für Minderjährige bei deren Einreise nach und deren Aufenthalt in Slowenien bekannt.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keine Warenkontrollen durchzuführen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Die Ein- und Durchfuhr von Gegenständen, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel (sogenannte "kalte Waffen"), ist strikt verboten. Alle anderen mitgeführten Waffenarten müssen weiterhin beim Grenzübertritt angemeldet werden und bedürfen teilweise einer Sondergenehmigung, die von der Grenzpolizei erteilt wird.
Das slowenische Gesetz über die steuerliche Bestätigung von Rechnungen (Zakon o davčnem potrjevanju računov (ZDavPR)) verpflichtet beim Kauf von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die Belege aufzubewahren und auf Aufforderung bei einer Kontrolle durch die slowenischen Finanz- und Steuerbehörden vorzuzeigen. Dies gilt auch für Reisende.
Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und Hepatitis B angeraten.
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden.
Die medizinische Versorgung in Slowenien ist in ländlichen Regionen nicht immer mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Die Verständigung mit behandelnden Ärzten kann häufig in der englischen, teilweise auch der deutschen Sprache erfolgen. Es besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
West-Nil-Fieber kann zwischen Frühjahr und Herbst durch Mücken übertragen werden. Eine entsprechende Impfung existiert nicht.
Die in Slowenien vorkommende Erkrankung Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Infektionen treten zwischen Frühjahr und Herbst vor allem in der Mitte und im Norden des Landes auf, es besteht jedoch im gesamten Land ein Risiko.
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene kann eine Viruserkrankung der Leber (Virushepatitis A) auftreten.
Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
Intensive Sonneneinstrahlung kann insbesondere in den Sommermonaten zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Republik Slowenien.
Ljubljana.
Slowenien ist ein kleines Land, das von Norden nach Süden und von Osten nach Westen von Transitstraßen durchzogen wird. Im Westen grenzt Slowenien an Italien, im Norden an Österreich, im Nordosten an Ungarn und im Süden an Kroatien. Berge, üppige Wälder und Flüsse bestimmen das abwechslungsreiche Landschaftsbild. Der wichtigste Hafen an der 47 km langen Adriaküste ist Koper. Der Norden des Landes ist von Hügeln und Berglandschaften geprägt, die höchste Erhebung ist der Triglav (2864 m).
Parlamentarische Demokratie. Republik seit 1991. Verfassung von 1991, letzte Änderung 2000. Zweikammerparlament: Nationalversammlung mit 90 Abgeordneten, von denen 40 Mitglieder direkt gewählt werden und der Nationalrat mit 40 Sitzen. 1991 trat die im Juni verkündete Unabhängigkeitserklärung in Kraft. 1992 wurde die Republik Slowenien von den damaligen EG-Ländern offiziell anerkannt. Slowenien ist EU-Mitglied.
Natasa Pirc Musar, seit Dezember 2022.
Robert Golob, seit Mai 2022.
230 V, 50 Hz.
Slowenien war früher Teil Jugoslawiens, erinnert aber heute eher an seine alpinen Nachbarn Österreich und Italien als an Osteuropa. Bewaldete Berge sind gespickt mit Gletscherseen, und hübsche Häuser im Chalet-Stil bieten einen idyllischen Blick auf grüne Wiesen. Das Antlitz Sloweniens ist frisch und natürlich, seine Einwohner sind authentisch und gastfreundlich.
Die wohlhabende, schöne Hauptstadt Ljubljana ist eine Universitätsstadt, deren Studentengemeinde dem architektonischen Kleinod einen jugendlichen Charakter verleiht. Durch die Stadt fließt der Fluss Ljubljana, an dessen Ufer zahlreiche Spazierwege, Cafés und kleine Geschäfte liegen.
Das malerische, saubere und sichere Slowenien ist eine ideale Reisedestination für Familien und Paare und bietet viele Outdoor-Aktivitäten wie Radfahren, Wandern, Gleitschirmfliegen, Wildwasser-Rafting, Höhlenwandern und Bergsteigen.
Lufthansa (LH) fliegt ab Frankfurt und ab München nach Ljubljana.
Swiss (SR) fliegt ab Zürich nach Ljubljana.
Frankfurt/M. - Ljubljana: 1 Std. 10 Min.; München - Ljubljana: 50 Min., Hamburg - Ljubljana: 2 Std. 10 Min.; Wien - Ljubljana: 45 Min.; Zürich - Ljubljana: 1 Std.;
München - Maribor: 1 Std. 35 Min.
Reisende können zahlreiche Grenzübergänge von Italien, Österreich, Ungarn und Kroatien aus nach Slowenien nutzen. Die größten sind rund um die Uhr geöffnet. Es sind dies:
Österreich: Wurzenpass (Villach) - Korensko Sedlo; Loibltunnel (Klagenfurt) - Ljubelj (Ljubljana); Seebergsattel - Jezersko; Rabenstein - Vic; Eibiswald - Radlje ob Dravi; Spielfeld (Graz) - Sentilj (Maribor); Langegg - Jurij;
Italien: Albaro Veskova - Skofije; Pesse (Triest) - Kozina; Fernetti (Triest) - Fernetici (Sezana); Gorizia - Nova Gorica; Passo del Predil - Predel; Fusine Laghi - Ratece;
Ungarn: Bajansenye - Hodos;
Kroatien: Jelsane - Rupa.
Ab Graz besteht über Maribor via die Autobahn A4 bis nach Zagreb in Kroatien eine durchgängige Verbindung.
Fernbus: Flixbus verbindet zahlreiche Städte in Deutschland, Österreich und der Schweiz mit Zielen in Slowenien.
Maut: Autobahnen und Schnellstraßen sind mautpflichtig. Fahrzeuge unter 3,5 t zGG benötigen eine Vignette. Fahrzeuge über 3,5 t zGG bezahlen eine streckenabhängige Maut.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.
Die slowenische Eisenbahngesellschaft, Slovenske železnice, bietet von Ljubljana aus direkte Verbindungen u.a. nach Belgrad, Budapest, Graz, München, Prag, Salzburg, Venedig, Wien, Zagreb und Zürich. Internationale Züge führen Schlaf- und Liegewagen, Speisewagen und eine Bar.
EuroCity-Züge verkehren u.a. zwischen München und Ljubljana via Villach in Österreich und auf der Strecke Graz - Maribor.
Nightjet-Nachtzüge der ÖBB (www.nightjet.com/) fahren von Deutschland und der Schweiz aus über Österreich nach Slowenien. Der EN 40237 fährt ab Stuttgart nach Ljubljana u.a. via München, Salzburg und Villach.
Urlaubs-Express-Autoreisezüge verkehren von Hamburg nach Villach, nahe der österreichisch-slowenischen Grenze.
Informationen zu Fahrplänen - mit Anbindung an den internationalen Fahrplan - sind bei der slowenischen Eisenbahn online oder telefonisch unter der Nummer +386 (1) 291 33 32 erhältlich.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Slowenien gültig.
Koper ist ein beliebter Hafen für Kreuzfahrtschiffe. In Koper, Portoroz und Izola gibt es Jachthäfen für Segelboote.
U.a. laufen Reedereien, wie MSC Kreuzfahrten, Princess Cruises, Tui Cruises, Seabourn und Norwegian Cruise Line (NCL), auf ihren Kreuzfahrten Koper in Slowenien an.
Venezia Lines verkehren von April bis Oktober mit Katamaran-Fähren zwischen Piran und Venedig (Fahrzeit: 2 Std. 30 Min.).
Innerhalb Sloweniens gibt es wegen der geringen Größe des Landes keine Linienflüge.
Der Flughafen von Portoroz (POW) an der Adriaküste ist bekannt für Panoramaflüge und Fallschirmspringen.
Das Straßennetz ist gut ausgebaut. Autobahnen verbinden Ljubljana, Postojna und Razdrto mit der Küste im Südwesten des Landes, Ljubljana mit der Hafenstadt Koper an der oberen Adria und mit Kranj, Maribor, der Region Gorenjska im Nordwesten und dem Karawankentunnel, der von Jesenice nach Österreich führt. Die Autobahn A4 fürht bis zur Grenze (Grenzübergang Slivnica / Macelj) nach Kroatien.
Maut: Die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen ist gebührenpflichtig. Pkw-Fahrer können zwischen 7-Tages-, Monats- oder Jahres-Vignetten wählen, Motorradfahrer zwischen 7-Tages-, Halbjahres- oder Jahres-Vignetten. Erhältlich sind die Vignetten an PETROL-, MOL- und OMV-Tankstellen in Grenznähe, bei slowenischen Postämtern sowie in Geschäftsstellen des slowenischen Automobilclubs AMZS.
Fahrzeuge über 3,5 t (u.a. schwere Wohnmobile) müssen mit dem Transponder "DarsGo unit" ausgestattet sein, der von der Autobahngesellschaft DARS angeboten wird.
Tankstellen an Schnellstraßen und Autobahnen sind rund um die Uhr geöffnet. Bleifreies Benzin ist an sämtlichen Tankstellen erhältlich. Weitere Informationen beim Slowenischen Automobilclub Auto-Moto Zveza Slowenije, Tel. +386 (1) 530 53 53.
Fahrrad: Die Parenzana (D-8) ist eine bekannte Radroute entlang der Küste, die Italien mit Kroatien verbindet. Der Drau-Radweg verläuft aus Österreich kommend bis nach Maribor. In Slowenien besteht keine Helmpflicht für Fahrradfahrer.
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Die slowenischen Straßen sind allgemein in einem sehr guten Zustand.
Das Straßennetz ist unterteilt in Autobahnen, Schnellstraßen, Haupt- und Regionalstraßen.
Autobahnen sind mit einem A und einer Zahl (weiße Schrift auf grünem Grund);
Schnellstraßen mit einem H und einer Zahl (weiße Schrift auf blauem Grund) gekennzeichnet.
Niederlassungen internationaler und lokaler Mietwagenfirmen gibt es in allen größeren Städten, in Urlaubsgebieten und auf dem internationalen Flughafen von Ljubljana.
Der Fahrer eines Mietwagens muss mindestens 18 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und den Führerschein seit mindestens einem Jahr besitzen. Fahrer unter 25 Jahre zahlen oft eine zusätzliche Jungfahrergebühr. Das Maximalalter für Fahrer beträgt bei manchen Autovermietungsfirmen in Slowenien 80 Jahre.
Taxis sind an Taxiständen und vor Hotels zu finden. Es empfiehlt sich jedoch Taxis telefonisch zu bestellen und vor allem darauf zu achten, nur als Taxis gekennzeichnete Fahrzeuge zu nutzen. Bei "privaten" Anbietern, die sich gerne vor Hotels platzieren, bezahlen Touristen oft ein Vielfaches des üblichen Betrages.
Fahrräder können in den Städten angemietet werden.
Der lokale Busverkehr ist gut organisiert und verhältnismäßig günstig. Fahrpläne und detaillierte Informationen sind bei Avtobusna postaja Ljubljana erhältlich.
Verkehrsbestimmungen:
- Fahren mit Abblendlicht auch bei Tag.
- Es besteht Gurtpflicht.
- Nebelscheinwerfer sind nur bei einer um mehr als 50 % verminderten Sicht erlaubt.
- Promillegrenze: 0,5 ‰. Jedoch 0,0 ‰ für Fahranfänger, die noch keine 2 Jahre einen Führerschein besitzen oder unter 21 Jahre alt sind.
- Das Tragen von fluoreszierenden Warnwesten ist für Autofahrer Pflicht, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften, z.B. bei Pannen oder Unfällen, verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten.
- Bei Polizeikontrollen niemals das Fahrzeug unaufgefordert verlassen, da sehr hohe Strafen drohen.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften;
90 km/h außerorts;
110 km/h auf Schnellstraßen;
130 km/h auf Autobahnen.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Der ADAC-Partnerclub in Slowenien ist der Avto-Moto Zveza Slovenije (AMZS) in Ljubljana, Tel. +386 (1) 530 53 53.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. EU- und EFTA-Bürgern wird jedoch empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr die Unfallaufnahme erleichtern.
Ljubljana kann gut zu Fuß oder mit dem Fahrrad erkundet werden, hat aber auch ein gut ausgebautes Busnetz. Für Busfahrten benötigen Reisende entweder eine Urbana-Card, die an Kiosken erhältlich ist und bei jeder Busfahrt an einem Gerät kontrolliert wird oder die Ljubljana Card, die neben Busfahrten auch Eintritte für Museen und Sehenswürdigkeiten beinhaltet und wahlweise für 24, 48 oder 72 Stunden erhältlich ist. Zur Burg von Ljubljana fährt eine Seilbahn.
Maribor besitzt ebenfalls ein städtisches Busnetz und verschiedene Fahrradverleiher.
Die staatliche slowenische Eisenbahngesellschaft Slovenske železnice betreibt ein gut ausgebautes Streckennetz, das mit unterschiedlichen Zugkategorien Orte im ganzen Land erreicht:
- Regionalzüge (RE) verbinden größere Städte mit kleineren Orten und Dörfern (nur 2. Klasse).
- Nahverkehrszüge (LP) verkehren auf den Pendlerstrecken der Vororte (nur 2. Klasse).
- InterCity-Züge (IC) verbinden größere Orte und Städte miteinander.
- InterCitySlovenija-Züge (PEN) sind schnelle Pendolino-Neigezüge, die auf der Strecke Ljubljana - Maribor - Murska Sobota verkehren. Für diese Zugkategorie sind Sitzplatzreservierungen erforderlich.
Museumszüge
Die Museumssammlung der Slowenischen Bahnen umfasst eine Vielzahl an Dampflokomotiven und Waggons sowie zahlreiche andere alte Schienenwagen. Einige der bedeutendsten Dampflokomotiven und mehrere Waggons wurden erneuert und wieder in Betrieb genommen.
Interessant ist im Sommerhalbjahr die landschaftlich sehr reizvolle Strecke zwischen Jesenice und Nova Gorica, auf der Museumszüge mit Dampflokomotiven verkehren.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Slowenien gültig.
Die wichtigsten Jachthäfen an der slowenischen Adriaküste sind Koper, Izola, Piran und Portoroz. Die Bucht von Piran ist ein guter Ausgangspunkt für Törns zu den tausend Inseln der Adria.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall direkt an eine öffentliche Gesundheitseinrichtung oder an einen Vertragsarzt. Adressen von Vertragsärzten sind bei den Regionalstellen der slowenischen Krankenversicherungsanstalt (Obmocna enota Zavoda za zdravstveno zararovanje Slovenije - ZZZS.) erhältlich.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Die medizinische Versorgung in den Großstädten ist zufriedenstellend, fernab von den Hauptverkehrswegen jedoch eher schwach ausgeprägt. Das Rettungssystem funktioniert im Allgemeinen gut. Notfälle müssen zumeist in die beiden Großkliniken in Ljubljana und Maribor verbracht werden. Hier sind alle modernen Untersuchungsmethoden und -geräte vorhanden.
Medikamentenengpässe sind nicht zu beobachten. Eigene Medikamente sollten jedoch mitgebracht werden.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Hauptübertragungszeit ist April bis Oktober. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird von April bis Oktober durch Zecken übertragen. Sie kommen insbesondere im Osten zwischen Save und Drau vor. Hier ist zusätzlich zu den oben genannten Schutzmaßnahmen eine Impfung möglich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Das von Mücken übertragene West-Nil-Fieber kommt in Slowenien in den Sommermonaten vor. Eine Schutzimpfung gibt es nicht, es empfiehlt sich ein wirksamer Mückenschutz.
Tollwut kommt vor. Hauptüberträger sind streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Tuberkulose kommt vor. Bei besonderer Exposition sollte eine Impfung erwogen werden.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Mastercard, Visa, American Express und Diners Club werden in Hotels, in Autovermietungen und größeren Geschäften angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Mo-Fr 09.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr (nur einige Banken machen eine einstündige Mittagspause), z. T. auch Sa 09.00-12.00 Uhr.
In Banken, Wechselstuben, Hotels, Reisebüros, Tankstellen und in größeren Einkaufszentren. Rechnungen für Einkäufe und Restaurantbesuche sind aufzubewahren und bei Aufforderung vorzuzeigen.
Amtssprache ist Slowenisch. Außerdem werden Serbokratisch (4,5 %) und andere Minderheitensprachen gesprochen. Deutsch, Ungarisch, Italienisch und Englisch sind als Fremdsprache verbreitet.
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Slowenien eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
Für Gegenstände von archäologischem, künstlerischem oder kulturellem Wert sowie für Gegenstände, die mehr als 100 Jahre alt sind, ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich.
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Waffen aller Art. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
100 ml Liquids für elektrische Zigaretten;
800 Stück (Rauchportionen) erhitzter Tabak;
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt der Europäischen Kommission.)
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Weitere Informationen sind vom slowenischen Zoll erhältlich.
Internationale Telefonvorwahl. Die Landesvorwahl ist 00386.
Notrufnummern sind: Polizei 113 und Feuerwehr 112.
2G-, 4G- und 5G-Mobilfunknetz. Slowenien ist fast gänzlich mit Mobilfunksignalen abgedeckt. Die slowenischen Mobilfunkbetreiber sind Roaming-Partner von allen größeren europäischen Mobilfunknetzen. Netzbetreiber sind u.a. TelekomSlovenije, telemach und A1. Bei längeren Aufenthalten und Telefonaten, die vorwiegend in Slowenien geführt werden, lohnt sich ggf. der Erwerb eines Prepaid-Handys oder einer slowenischen SIM-Karte.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft.
In Slowenien stehen zahlreiche öffentlich und kostenlos zugängliche WLAN-Hotspots. Die meisten Hotels, Postfilialen, Restaurants, Cafés und Bars in Slowenien bieten kostenloses WLAN.
Postsendungen innerhalb Europas dauern zwei bis drei Tage. Briefmarken kann man auch an Zeitungskiosken kaufen. Postämter sind wochentags von 08.00-18.00 Uhr und samstags von 08.00-12.00 Uhr geöffnet. In größeren Städten hat das Hauptpostamt auch an Abenden und am Samstagnachmittag offen. Nachtschalterservice in größeren Städten.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich in Slowenien u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet empfangen.
In Slowenien findet man überall wunderschön gearbeitete Handwerkskunst. Beliebte Mitbringsel sind Klöppelspitzen (besonders edel sind die zart gearbeiteten Spitzen aus Idrija), Kristallglas aus Rogaška, Holzschnitzereien, Töpferwaren sowie slowenische Weine und Schnäpse. Ein besonderes Andenken sind Panjska Koncnic - kleine Bilder, die auf das Kopftäfelchen eines Bienenstockes gemalt werden; meist werden religiöse, märchenhafte oder folkloristische Szenen dargestellt. In der Küstenregion wird Meersalz außer zu Speisesalz auch zu allerlei Kosmetikprodukten verarbeitet.
In den Vororten der großen Städte findet man große Supermärkte, zu den bekanntesten Ketten gehören Mercator, Tuš und Interspar. Das BTC in Ljubljana ist das größte Einkaufszentrum Sloweniens (Internet: www.btc-city.com). Neben zahlreichen zum Teil auch international bekannten Ladenketten findet man hier Restaurants, ein Kino und ein Bowlingcenter.
In allen größeren Ortschaften finden regelmäßig Bauernmärkte statt, auf denen neben tagesfrischem Obst und Gemüse auch weitere Spezialitäten aus der jeweiligen Region angeboten werden. Ein besonderes Erlebnis bietet der Markt von Maribor, auf dem zuweilen auch lebende Tiere verkauft werden. In der Fischhalle von Koper findet man den frischesten Fisch im ganzen Land. Ein Mal im Monat findet in Ljubljana am Ufer des Ljubljanica ein Töpfermarkt statt.
Mo-Fr 08.00-19.00 Uhr, Sa 08.00-13.00 Uhr. Einige Einkaufszentren haben auch Sonntagvormittags und an Feiertagen geöffnet. Da die Ladenöffnungszeiten nicht gesetzlich geregelt sind, gibt es in den Städten auch einige Lebensmittelgeschäfte, die rund um die Uhr geöffnet sind.
Die slowenische Küche hat eine reichhaltige Auswahl zu bieten. Je nach Region ist sie unterschiedlich stark beeinflusst durch die österreichische, italienische und die ungarische Küche. So wird im östlichen Prekmurje gerne Gulasch gegessen, während in der Primorska-Region an der Küste häufig Fisch serviert wird. Suppen werden im ganzen Land oft und gerne gegessen.
Verarbeitet werden vor allem frische Zutaten aus der jeweiligen Region, wie z.B. Tomaten, Zwiebeln, Paprika, Kartoffeln, Kohl, Mangold, Äpfel, Trauben, Pilze, Nüsse, Mohn und Honig. Zu Gemüse wird oft Prsut (luftgetrockneter Schinken) gereicht. Milch wird zu Quark und Käse verarbeitet. Slowenische Käsesorten sind zwar nicht gerade für ihre Schärfe bekannt, doch findet man auch hier einige sehr schmackhafte Sorten. Es gibt zahlreiche hiesige Käseproduzenten, von denen viele gerne Besucher empfangen. Geflügel, Rind- oder Lammfleisch finden sich häufig auf der Speisekarte, beliebt sind vor allem Sauerkraut, Bratwürste und Schweinefleischgerichte. Typisch sind ferner Buchweizengerichte. Zum Nachtisch werden Apfelstrudel und Hefekuchen mit Walnussfüllung serviert.
In Restaurants sind 10 % Trinkgeld üblich.
In den drei Weinanbaugebieten des Landes, Primorje, Posavje und Podravje, werden zum Teil hervorragende Weine angebaut. Riesling und Roséweine sind zu empfehlen. Bekannt sind die Marken Teran (Karst-Region) und Cvitschek (Dolenjska), die so nur in Slowenien produziert werden. Guter Obstschnaps wird ebenfalls gebraut, bekannt ist der aus Pflaumen gebrannte Sliwowitz.
In Slowenien darf man ab 18 Jahren Alkohol trinken.
Überwiegend römisch-katholisch (57,8 %); muslimische (2,4 %), griechisch-orthodoxe (2,3 %) und andere christliche Minderheiten.
Allgemeines: Slowenen sind äußerst gastfreundliche Menschen und sehr stolz auf ihre Unabhängigkeit. Viele Slowenen freuen sich, wenn man die slowenischen Ortsnamen verwendet.
Umgangsformen: Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Die üblichen Umgangsformen sollten beachtet werden. Frauen spricht man mit gospa und Herren mit gospod sowie dem Nachnamen an. Die Anrede gospodična (Fräulein) gilt als veraltet. Etwas weniger förmlich ist die Anrede mit gospa bzw. gospod und dem Vornamen. Zu einer Einladung erscheint man stets pünktlich zu der vereinbarten Zeit. Als Gastgeschenk eignen sich Blumen in ungerader Anzahl, Pralinen oder eine gute Flasche Wein. Kritik wird eher indirekt geäußert, um sich selber oder sein Gegenüber nicht bloß zu stellen.
Bekleidung: Zwanglose, gepflegte Kleidung wird in den meisten Fällen akzeptiert. Auf Markenkleidung wird Wert gelegt. Zu einem Geschäftstermin sollte man im Anzug erscheinen.
Rauchen: In allen öffentlichen geschlossenen Räumen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, ebenso in Kinos, Theatern, Bars, Restaurants, Ämtern und Wartezimmern ist Rauchen strikt verboten. Einige Gaststätten bieten separate Raucherzimmer an, in denen jedoch keine Speisen oder Getränke konsumiert werden dürfen. Rauchverbote sollten beachtet werden, da ansonsten hohe Geldstrafen drohen.
Trinkgeld: Es besteht keine Pflicht, Trinkgeld zu geben. Dienstleister freuen sich aber, wenn der Kunde den Rechnungsbetrag ein wenig aufrundet. Im Restaurant ist je nach Rechnungsbetrag ein Trinkgeld in Höhe von 5-10 % üblich.
Sicherheit: Slowenien ist im Allgemeinen ein sicheres Land, doch sollte man auch hier auf seine Wertsachen Acht geben. Autos sollten stets verschlossen auf beleuchteten Parkplätzen abgestellt werden. Größere Bargeldsummen und andere Wertgegenstände sind im Hotelsafe gut aufgehoben. Wichtige Dokumente wie Flugtickets, Ausweispapiere oder Buchungsbestätigungen sollte man stets kopieren.
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